[284] 1. April 1790.
Horch, der Küster beiert,
Mädchen, weiß und zart:
Morgen wird gefeiert,
Denk' ich, Himmelfahrt.
Dann ist keine Schule,
Dann wird Rad und Spule
Samt dem Zeichentuch verwahrt.
Glatt im Sonntagsjäckchen
Mußt du morgen sein,
Buntgewirkt das Röckchen,
Tuch und Schürze fein;
Und die blanke Mütze
Samt den Schnallen blitze,
Wie du gehst, im Sonnenschein.
Längs dem Kirchengange
Gafft dich alles an:
Seht die schmucke Lange!
Seht, sie wächst heran!
Selbst der Pfarrer bücket
Fromm das Haupt, und blicket,
Was sein Auge blicken kann.
[284]
Aber ich, dein Lieber,
Ist das Wetter schön,
Werde gegenüber
Auch im Schmucke stehn,
Und bei Saitenklange,
Predigt und Gesange,
Dich nur hören, dich nur sehn.
Nachmittags dann holen,
Liebchen, du und ich,
Sträußer von Violen,
Kränz' aus Möserich;
Und wo grün von Zweigen
Junge Mai'n sich neigen,
Lagert man am Hügel sich.
Schön in Strauß und Kranze,
Schön wie eine Braut,
Folgst du mir zum Tanze
Sittsam und vertraut:
Da wird frisch gesungen
Und herumgesprungen,
Nach des blinden Fiedlers Laut.
Mit Gekreisch und Juchen
Schwärmt des Dorfs Gewühl
Dann um Nüß' und Kuchen
Und ein Pfänderspiel.
Aber, kleine Dirne,
Gieb mir acht, ich zürne,
Küssest du mir allzu viel!
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Im Jahre 1758 kämpft die Nonne Marguerite Delamarre in einem aufsehenerregenden Prozeß um die Aufhebung ihres Gelübdes. Diderot und sein Freund Friedrich Melchior Grimm sind von dem Vorgang fasziniert und fingieren einen Brief der vermeintlich geflohenen Nonne an ihren gemeinsamen Freund, den Marquis de Croismare, in dem sie ihn um Hilfe bittet. Aus dem makaberen Scherz entsteht 1760 Diderots Roman "La religieuse", den er zu Lebzeiten allerdings nicht veröffentlicht. Erst nach einer 1792 anonym erschienenen Übersetzung ins Deutsche erscheint 1796 der Text im französischen Original, zwölf Jahre nach Diderots Tod. Die zeitgenössische Rezeption war erwartungsgemäß turbulent. Noch in Meyers Konversations-Lexikon von 1906 wird der "Naturalismus" des Romans als "empörend" empfunden. Die Aufführung der weitgehend werkgetreuen Verfilmung von 1966 wurde zunächst verboten.
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